
Einladung zur Vereinsfahrt
Wann: 18.06.2023
Uhrzeit: 09:30
Wo: Etteln
Preis: Umsonst
Ziel: Heideimkerei in Hermannsburg
Hallo zusammen,
Anstelle eines Sommerfestes wollen wir diesmal eine Vereinsfahrt unternehmen. Diese führt uns zur Heideimkerei nach Hermannsburg.
Dort wird uns ein Einblick in das alte Handwerk der Korbimkerei gewährt. Die Abläufe eines ganzen Bienenjahres werden unter fachlicher Führung erklärt. Der Stand umfasst 200 Bienenvölker.
Die Führung dauert ca.1,5 Stunden.
Anschließend besuchen wir noch das angeschlossene Café.
Geplant ist, dass wir gegen 18 Uhr wieder in Etteln sind.
Mitfahren kann jeder, der sich dafür interessiert. Freunde, Verwandte und Familie….
Eine Anmeldung ist verbindlich, da wir, je nach Anmeldezahl, einen Bus oder Bullis organisieren.
Bitte bis zum 01.06.23 bei Walburga Kammler ( 05292/1082) verbindlich anmelden.
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Neues Tierarzneimittelgesetz tritt in Kraft
Imkerinnen und Imker müssen Dokumentationspflicht beachten
Im Zuge der Neuordnung des Gemeinschaftsrechts ist am 28.1.2022 die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten. In Deutschland werden die Regelungen zur Tierarznei damit aus dem Arzneimittelgesetz herausgelöst und in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt. Für Imkerinnen und Imker ändert sich dabei in der Arzneimittelgabe zunächst nichts, weil die Regelungen des TAMG weitgehend der bisherigen Rechtslage entsprechen.
Zwei Hinweise sind dennoch zu beachten. Die EU-Verordnung schreibt Imkernden in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vor. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist das auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Der Deutsche Imkerbund e.V. empfiehlt, alle Arzneimittelgaben in ein Bestandsbuch aufzunehmen – auch jene, die ein Tierarzt angeordnet hat. Bei einer Kontrolle sorge das für Klarheit. Das Bestandsbuch muss nicht unbedingt ein Buch sein, es kann sich auch um eine lose Blattsammlung handeln. Wichtig ist aber, dass diese Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt findet sich in § 106 der EU-Verordnung. Dort heißt es: „Tierarzneimittel werden in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet.“ Damit sind Behandlungsmethoden wie etwa die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch verboten. Diese weit verbreitete Schock-Behandlung ist in der Zulassung von Ameisensäure nicht beschrieben und damit nicht zulässig. „Die EU wollte durch diese Formulierung wohl privaten Experimenten einen Riegel vorschieben und hat damit aber leider auch den Einsatz des Schwammtuchs verboten“, sagt Dr. Michael Hardt, der im D.I.B.-Präsidium für Bienengesundheit zuständig ist.
Ein Vorschlag, wie ein Bestandsbuch aussehen könnte, findet ihr unter dem Suchbegriff DIB Bestandsbuch im Internet.
Ameisensäure und Oxuvar sind nur noch bis 2027 zugelassen, d.h. alle zugelassenen Medikamente für Bienen sind nur noch bis zum 29.01. 2027 legal anzuwenden.
Neue Standartzulassungen werden jetzt auf der EU-Ebene vereinbart. Hoffen wir, dass die verkaufenden Firmen eine neue Zulassung beantragen